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   BAG, 29.05.1991 - 4 AZR 524/90   

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BAG, 29.05.1991 - 4 AZR 524/90 (https://dejure.org/1991,1676)
BAG, Entscheidung vom 29.05.1991 - 4 AZR 524/90 (https://dejure.org/1991,1676)
BAG, Entscheidung vom 29. Mai 1991 - 4 AZR 524/90 (https://dejure.org/1991,1676)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung des Schneidens und Biegens von Betonstahl als bauliche Leistung im Sinne der Tarifverträge für das Baugewerbe - Schneiden von Betonstahl als eine notwendige Vorarbeit des Stahlbiegens - Lediglich teilweises Unterfallen von Arbeiten nach dem Tarifvertrag für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schneiden von Baustahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 816 (Ls.)
  • BB 1991, 1795
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 29.05.1991 - 4 AZR 524/90
    Dies entspricht dem Grundsatz der Tarifauslegung, nach dem für die Auslegung der Tarifwortlaut und der tarifliche Gesamtzusammenhang in erster Linie gleichermaßen zu berücksichtigen sind (BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus BAG, 29.05.1991 - 4 AZR 524/90
    Danach ist ein Betrieb dann ein Betrieb des Baugewerbes im tariflichen Sinne, wenn seine betrieblichen Tätigkeiten entweder im Katalog des § 1 Abs. 2 Abschnitt IV oder V genannt sind oder, weil der Katalog des Abschnitts V nicht erschöpfend ist, sondern nur Beispiele für die Betriebe der Abschnitte I bis III aufzählt, unter die allgemeinen Bestimmungen der Abschnitte I bis III des § 1 Abs. 2 VTV fallen (BAGE 45, 11 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 12.12.1988 - 4 AZN 613/88

    Nichtzulassungsbeschwerde einer in § 72a Abs. 1 ArbGG aufgeführten Angelegenheit

    Auszug aus BAG, 29.05.1991 - 4 AZR 524/90
    Die Klägerin hat aber selbst nicht behauptet, daß das Schneiden von Betonstahl im Kalenderjahr 1987, das der Bestimmung des betrieblichen Geltungsbereichs für den Klagezeitraum zugrunde zu legen ist (vgl. BAG Beschluß vom 12. Dezember 1988 - 4 AZN 613/88 - AP Nr. 106 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), im Betrieb der Beklagten arbeitszeitlich nicht überwog.
  • BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 610/88

    Tarifvertrag: Auslegung - Stahlbiege- und -flechtarbeiten - BRTV-Bau

    Auszug aus BAG, 29.05.1991 - 4 AZR 524/90
    Mit den "Stahlbiege- und -flechtarbeiten" in Abschnitt V Nr. 28 haben die Tarifvertragsparteien des VTV auch solche Arbeiten erfaßt, die nicht mit baulichen Leistungen zusammenhängen, z. B. Stahlbiege- und -flechtarbeiten für Pflanzkübel (BAG Urteil vom 26. April 1989 - 4 AZR 610/88 - AP Nr. 114 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 175/02

    Baugewerbe - Stahlbiege- und -flechtarbeiten - Armierung

    Dieser Systematik entspricht, worauf das Landesarbeitsgericht ebenfalls zu Recht hingewiesen hat, daß auch im Verhältnis des Beispielskatalogs zu den allgemeinen Bestimmungen von § 1 Abs. 2 Abschn. I bis III nicht auf die allgemeinen Bestimmungen zurückgegriffen werden kann, wenn die besonderen Voraussetzungen der unter ein Tätigkeitsbeispiel des Abschn. V fallenden Tätigkeiten nicht erfüllt sind (BAG 29. Mai 1991 - 4 AZR 524/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 142).

    In der Zeit vom 1. Januar 1980 bis zum 1. Januar 1990 hatten die Tarifvertragsparteien den VTV dahingehend geändert, daß nunmehr Stahlbiege- und -flechtarbeiten ohne jegliche Einschränkung erfaßt wurden - gleichgültig wo und für welchen Auftraggeber sie ausgeführt wurden - (BAG 26. April 1989 - 4 AZR 610/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 114; 29. Mai 1991 - 4 AZR 524/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 142).

  • BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 605/93

    Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist (Grundfrist)

    Letztlich könnte diese Problematik nur nach dem sogenannten Überwiegensprinzip (vgl. z. B. BAGE 4, 37 sowie Urteile vom 19. Dezember 1958 - 1 AZR 55/58 - und vom 2. November 1060 - 1 AZR 251/58 - AP Nr. 4, 6, 8 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; BAG Urteile vom 17. Februar 1971 - 4 AZR 62/70 - und vom 29. Mai 1991 - 4 AZR 524/90 - AP Nr. 8 und 142 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) entschieden werden: Überwiegt das Flexibilitätsbedürfnis für die meisten Betriebe der Unterbranchen oder jedenfalls für mehr als die Hälfte der von einem Tarifvertrag erfaßten Arbeitnehmer, so gilt dies für die gesamte Branche.
  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 535/91

    Betrieb des Rohrleitungsbaus - Allgemeinverbindlicherklärung des

    Dies folgt eindeutig aus dem Tarifwortlaut und dem tariflichen Gesamtzusammenhang, die beide für die Tarifauslegung gleichbedeutend und gleichgewichtig maßgeblich sind (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 23. November 1988 - 4 AZR 395/88 - AP Nr. 103 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 26. April 1989 - 4 AZR 49/89 - AP Nr. 110 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 29. Mai 1991 - 4 AZR 524/90 - AP Nr. 142 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 633/93

    Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist (Grundfrist)

    Letztlich könnte diese Problematik nur nach dem sogenannten Überwiegensprinzip (vgl. z.B. BAGE 4, 37 sowie Urteile vom 19. Dezember 1958 - 1 AZR 55/58 - und vom 2. November 1960 - 1 AZR 251/58 - AP Nr. 4, 6, 8 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; BAG Urteile vom 17. Februar 1971 - 4 AZR 62/70 - und vom 29. Mai 1991 - 4 AZR 524/90 - AP Nr. 8 und 142 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) entschieden werden: Überwiegt das Flexibilitätsbedürfnis für die meisten Betriebe der Unterbranchen oder jedenfalls für mehr als die Hälfte der von einem Tarifvertrag erfaßten Arbeitnehmer, so gilt dies für die gesamte Branche.
  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 277/93

    Stahlbiege- und -flechtarbeiten als bauliche Leistungen

    Die Verlegung der Baustähle und Baustahlmatten auf der Baustelle an dem Ort, an dem sie anschließend als Bestandteil des Stahlbetons verbleiben sollen, ist als Armierungsarbeit eine bauliche Leistung i. S. von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 4 VTV (BAG Urteil vom 29. Mai 1991 - 4 AZR 524/90 - AP Nr. 142 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Hessen, 23.07.1993 - 15 Sa 1691/92

    Auskunftpflicht gegenüber der Einzugsstelle für die Beiträge der baugewerblichen

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  • BAG, 22.06.1994 - 10 AZR 837/93

    Pflicht zur Beitragszahlung und Auskunftserteilung an eine Zusatzversorgungskasse

    Ein Betrieb fällt danach als Ganzes (§ 1 Abs. 2 Abschnitt VI Satz 1 VTV) in den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, wenn seine Arbeitnehmer arbeitszeitlich überwiegend (BAG Urteil vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 - BAGE 55, 67, 71 = AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAGE 56, 227, 230 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) Tätigkeiten erbringen, die entweder im Katalog des § 1 Abs. 2 Abschnitt IV oder V genannt sind, oder unter die allgemeinen Bestimmungen der Abschnitte I bis III des § 1 Abs. 2 VTV fallen (BAG Urteil vom 29. Mai 1991 - 4 AZR 524/90 - AP Nr. 142 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau); einer Prüfung der allgemeinen Bestimmungen der Abschnitte I bis III bedarf es dann nicht, wenn die betriebliche Tätigkeit bereits einer der im Katalog des Abschnitts V aufgeführten Arbeiten zuzuordnen ist (BAG Urteil vom 18. Januar 1984, BAGE 45, 11, 17 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Senatsurteil vom 4. Mai 1994 - 10 AZR 475/93 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Hessen, 12.11.2001 - 16 Sa 307/01

    Streit um die Eingruppierung in den Sozialkassentarif des Baugewerbes;

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  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 338/93

    Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV)

    Mit dieser Vorschrift wird die Verlegung von Baustahl als bauliche Leistung erfaßt (BAG Urteil vom 29. Mai 1991 - 4 AZR 524/90 - AP Nr. 142 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Hessen, 15.01.1993 - 15 Sa 1905/91

    Auslegung von Tarifvertragsvorschriften für das Baugewerbe

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  • LAG Hessen, 07.08.1995 - 16 Sa 1460/94

    Tarifgeltung: Arbeiten, die dem Zweck der Entfeuchtung von Bauwerken dienen

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